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Information zur Schöffenwahl im Jahr 2018

Gemeinde Rhönblick, den 20.02.2018

Am 31.12.2018 endet die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen am Amtsgericht Meiningen.

Somit findet in diesem Jahr die Wahl der Schöffen für die ab 2019 beginnende Amtsperiode statt. Die Schöffen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die nächste Schöffenwahlperiode läuft daher vom 01.01.2019 – 31.12.2023.

Der Gemeinde obliegt die Pflicht eine Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen zu erstellen (§ 36 Abs. des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG).

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort in der Gemeinde Rhönblick, betreff einer Tätigkeit als Schöffe melden.

Hier erhalten Sie auch die Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste.