Bekanntmachung Bauleitplanung: Ergänzungssatzung »Stedtlingen 1« der Gemeinde Rhönblick für den Ortsteil Stedtlingen hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Rhönblick hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 mit Beschluss Nr. 41/05/2020 beschlossen, den Entwurf zur Ergänzungssatzung »Stedtlingen 1« OT Stedtlingen zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich östlich der Straße der Einheit, nördlich der Schmerbacher Straße und westlich der Bettenhäuser Straße.
Die Ergänzungssatzung beinhaltet folgende Grundstücke:
Gemarkung Stedtlingen, Flurstücke: 1201/2 teilweise und 1202/21 teilweise.
Im nachfolgenden Lageplan ist der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung »Stedtlingen 1« OT Stedtlingen dargestellt.
Für die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist kein Umweltbericht erforderlich.
Die Planunterlagen (Planzeichnung und Begründung), zur Aufstellung der Ergänzungssatzung »Stedtlingen 1« der Gemeinde Rhönblick für den Ortsteil Stedtlingen liegen im Zeitraum:
vom 12.10.2020 bis zum 13.11.2020
zum Zwecke der vorgenannten Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Dauer von einem Monat in der Gemeindeverwaltung Rhönblick, OT Helmershausen, Marktgasse 106 (im Roten Schloss), 98617 Rhönblick, während der Sprechzeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00,14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 09:00 bis 12:00, 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Anregungen und Hinweise können gleichfalls per E-Mail an die Adresse gerichtet werden.
Rhönblick, den 01.10.2020
gez.
Christoph Friedrich
Bürgermeister