- 19.10.2026 Verzögerung bei der Fäkalentsorgung
- 17.07.2026 Aktuelle Information zur Trinkwasserversorgungsanlage Helmershausen/Geba, Wohlmuthausen und Gerthausen
- 17.07.2026 Prüfbericht Gruppenwasserversorgung Helmershausen/Wohlmuthausen/Gerthausen/Geba, Parameter Gruppe B
- 23.03.2026 Fäkalentsorgung 2026 im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Rhönblick startet ab 26.03.2026
- 03.03.2026 Öffnungszeiten der Grünschnittplätze
- 27.02.2026 Prüfbericht Wasserversorgung Seeba, Parameter Gruppe A
- 27.02.2026 Prüfbericht Gruppenwasserversorgung Thurmgut für Stedtlingen, Hermannsfeld, Haselbach und Gleimershausen, Parameter Gruppe A
- 19.10.2026 Verzögerung bei der Fäkalentsorgung
- 17.07.2026 Aktuelle Information zur Trinkwasserversorgungsanlage Helmershausen/Geba, Wohlmuthausen und Gerthausen
- 17.07.2026 Prüfbericht Gruppenwasserversorgung Helmershausen/Wohlmuthausen/Gerthausen/Geba, Parameter Gruppe B
- 23.03.2026 Fäkalentsorgung 2026 im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Rhönblick startet ab 26.03.2026
- 03.03.2026 Öffnungszeiten der Grünschnittplätze
- 27.02.2026 Prüfbericht Wasserversorgung Seeba, Parameter Gruppe A
- 27.02.2026 Prüfbericht Gruppenwasserversorgung Thurmgut für Stedtlingen, Hermannsfeld, Haselbach und Gleimershausen, Parameter Gruppe A
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gerthausen 2025/2026
12.11.2026 um Uhr
Am Donnerstag, dem 12.11.2026, findet um 19.00 Uhr in der Feuerwehr in Gerthausen die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gerthausen für das Jahr 2025/26 statt. Alle Eigentümer bejagdbarer Flächen in der Gemarkung Gerthausen sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Kassenwartes
3. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenwartes
4. Bericht des Jagdpächters
5. Beschluss über die vorzeitige Aufhebung des bestehenden Jagdpachtvertrages
6. Neuverpachtung
6.1 Art der Verpachtung
6.2 Pachtbedingungen
6.3 Vorstellung der Interessenbekundung für die Neuverpachtung des Jagdrevieres Gerthausen
6.4 Ernennung der Wahlkommission
6.5 Abstimmung über die Neuverpachtung
6.6 Bekanntgabe des neuen Pächters
7. Verwendung des Pachtzinses
8. Sonstiges
Vertretung der Jagdgenossen
§ 8 Abs. 3 der Satzung vom 04.12.1991
„Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte“
Der Vorstand




